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Allgemeine 
Geschäftsbedingungen

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1. Gegenstand des Vertrages

1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte von rainergroßmann - sales excellence, im Nachfolgenden kurz „Rainer Großmann“ genannt, mit seinen Vertragspartnern, nachstehend in Kurzform „Kunde“ genannt. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden von Rainer Großmann nur nach gesonderter und schriftlicher Anerkennung akzeptiert.

1.2 Alle Vereinbarungen, die zwischen Rainer Großmann und dem Kunden zwecks Ausführung eines Auftrages getroffen werden, sind in schriftlicher Form zu

vereinbaren. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

1.3 Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

1.4 Rainer Großmann erbringt Full-Service Dienstleistungen aus den Bereichen B2B und B2C. Die detaillierte Beschreibung der zu erbringenden Dienstleistungen

ergeben sich aus den Ausschreibungsunterlagen, Briefings, Projektverträgen, deren Anlagen und Leistungsbeschreibungen von Rainer Großmann.

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2. Vertragsbestandteile und Änderungen des Vertrags

2.1 Grundlage für die Projekte und Vertragsbestandteil ist neben dem Projektvertrag und seinen Anlagen das vom Kunden von Rainer Großmann auszuhändigende Briefing. Wird das Briefing vom Kunden an Rainer Großmann mündlich oder fernmündlich mitgeteilt, so erstellt Rainer Großmann über den Inhalt des Briefings ein Re-Briefing, welches dem Kunden innerhalb von 5 Werktagen nach der mündlichen oder fernmündlichen Mitteilung übergeben wird. Dieses Re-Briefing wird verbindlicher Vertragsbestandteil, wenn der Kunde diesem Re-Briefing nicht innerhalb von 5 Werktagen Tagen widerspricht.

2.2 Jede Änderung und|oder Ergänzung des Vertrages und|oder seiner Bestandteile bedarf der Schriftform. Dadurch entstehende Mehrkosten hat der Kunde zu tragen.

2.3 Ereignisse höherer Gewalt berechtigen Rainer Großmann, das vom Kunden beauftragte Projekt um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Ein Schadensersatzanspruch vom Kunden gegenüber Rainer Großmann resultiert daraus nicht. Dies gilt auch dann, wenn dadurch für den Kunden wichtige Termine und|oder Ereignisse nicht eingehalten werden können und|oder nicht eintreten.

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3. Urheber- und Nutzungsrechte

3.1 Der Kunde erwirbt mit Ausgleich sämtlicher den Auftrag betreffende Rechnungen alle für die Verwendung ihrer Arbeiten und Leistungen erforderlichen

Nutzungsrechte in dem Umfang, wie dies für den Auftrag vereinbart ist. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht voll bezahlt oder im Falle der Abrechnung auf Provisionsbasis noch nicht veröffentlicht worden sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei Rainer Großmann. Diese Übertragung der Nutzungsrechte gilt, soweit eine Übertragung nach deutschem Recht möglich ist und gilt für die vereinbarte Nutzung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Nutzungen die über dieses Gebiet hinausgehen, bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung im Rahmen des Auftrages oder einer gesonderten schriftlichen Nebenabrede. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei Rainer Großmann.

Bei gegebenenfalls durch den Auftraggeber zu beschaffenden Unterlagen und Daten haftet dieser allein, wenn durch die Verwendung Rechte, insbesondere

Urheberrechte Dritter verletzt werden. Der Kunde hat Rainer Großmann von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen

3.2 Die im Rahmen des Auftrages erarbeiteten Leistungen sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Diese Regelung gilt auch dann als vereinbart, wenn die nach dem Urheberrechtsgesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der jeweils beim Vertragsabschluß aktuellen Produkt- und Leistungsbeschreibung. Zusätzliche und|oder nachträgliche Veränderungen der Produkt- und Leistungsbeschreibungen bedürfen der Schriftform.Von Rainer Großmann übermittelte Besprechungsprotokolle sind verbindlich, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich nach Erhalt widerspricht.

Vorlagen, Dateien und sonstige Arbeitsmittel (insbesondere Aufnahmedaten, Modelle, Illustrationen u.ä.), welche Rainer Großmann erstellt oder erstellen lässt, um die nach dem Vertrag geschuldete Leistung zu erbringen, bleiben Eigentum von Rainer Großmann. Eine Herausgabepflicht besteht nicht. Zur Aufbewahrung ist Rainer Großmann nicht verpflichtet.

Eine Veränderung unserer Werke, insbesondere durch Dritte, muss vom Urheber autorisiert werden.

3.3 Rainer Großmann darf die von ihm entwickelten Arbeits- und Präsentationsmittel angemessen und branchenüblich signieren und den erteilten Auftrag für

Eigenwerbung publizieren. Diese Signierung und werbliche Verwendung kann durch eine entsprechende gesonderte Vereinbarung zwischen Rainer Großmann und Kunde ausgeschlossen werden.

3.4 Die Arbeiten von Rainer Großmann dürfen vom Kunden oder vom Kunden beauftragter Dritter weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung, auch die von Teilen des Werkes, ist unzulässig. Bei Zuwiderhandlung steht Rainer Großmann vom Kunden ein zusätzliches Honorar in mindestens der 5-fachen Höhe des ursprünglich vereinbarten Honorars zu.

3.5 Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und|oder Mehrfachnutzungen sind, soweit nicht im Erstauftrag geregelt, honorarpflichtig und bedürfen der Einwilligung Rainer Großmann.

3.6 Über den Umfang der Nutzung steht Rainer Großmann ein Auskunftsanspruch zu.

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4. Vergütung

4.1 Es gilt die im Vertrag vereinbarte Vergütung. Zahlungen sind, wenn nicht anders vertraglich geregelt, innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung ohne

jeglichen Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht Rainer Großmann ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 10% über dem Basiszinssatz nach § 1 des Diskontsatz-Überleitungsgesetzes zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt von dieser Regelung unberührt.

4.2 Erstreckt sich die Erarbeitung der vereinbarten Leistungen über einen längeren Zeitraum, so kann Rainer Großmann dem Kunden Abschlagszahlungen über die bereits erbrachten Teilleistungen in Rechnung stellen. Diese Teilleistungen müssen nicht in einer für den Kunden nutzbaren Form vorliegen und können auch als reine Arbeitsgrundlage auf Seiten Rainer Großmann verfügbar sein.

4.3 Bei Änderungen oder Abbruch von Aufträgen, Arbeiten und Dergleichen durch den Kunden und|oder wenn sich die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändert, werden Rainer Großmann alle dadurch anfallenden Kosten ersetzt und Rainer Großmann von jeglichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freigestellt.

4.4 Bei einem Rücktritt des Kunden von einem Auftrag vor Beginn des Projektes, berechnet Rainer Großmann dem Kunden folgende Prozentsätze vom ursprünglich vertraglich geregelten Honorar als Stornogebühr: bis sechs Monate vor Beginn des Auftrages 10%, ab sechs Monate bis drei Monate vor Beginn des Auftrages 25%, ab drei Monate bis vier Wochen vor Beginn des Auftrages 50%, ab vier Wochen bis zwei Wochen vor Beginn des Auftrages 80%, ab zwei Wochen vor Beginn des Auftrags 100%.

4.5 Alle in Angeboten und Aufträgen genannte Preise und die daraus resultierend zu zahlende Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.

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5. Zusatzleistungen

5.1 Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers einschließlich der dadurch verursachten Mehrkosten werden dem Auftraggeber berechnet.

 

6. Geheimhaltungspflicht Rainer Großmann

6.1 Rainer Großmann ist verpflichtet, alle Kenntnisse die sie aufgrund eines Auftrags vom Kunden erhält, zeitlich unbeschränkt streng vertraulich zu behandeln und sowohl Mitarbeiter, als auch von ihm herangezogene Dritte ebenfalls in gleicher Weise zu absolutem Stillschweigen zu verpflichten.

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7. Pflichten des Kunden

7.1 Der Kunde stellt Rainer Großmann alle für die Durchführung des Projekts benötigten Daten und Unterlagen unentgeltlich zur Verfügung. Alle Arbeitsunterlagen werden von Rainer Großmann sorgsam behandelt, vor dem Zugriff Dritter geschützt, nur zur Erarbeitung des jeweiligen Auftrages genutzt und werden nach Beendigung des Auftrages an den Kunden zurück gegeben.

7.2 Der Kunde wird im Zusammenhang mit einem beauftragten Projekt Auftragsvergaben an andere Agenturen und Institutionen oder Dienstleister nur nach

Rücksprache und im Einvernehmen mit Rainer Großmann erteilen.

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8. Gewährleistung und Haftung Rainer Großmann

8.1 Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durch Rainer Großmann erarbeiteten und durchgeführten Maßnahmen wird vom Kunden getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Aktionen und Maßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen. Rainer Großmann ist jedoch verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern ihm diese bei ihrer Tätigkeit bekannt werden. Der Kunde stellt Rainer Großmann von Ansprüchen Dritter frei, wenn Rainer Großmann auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt hat, obwohl er dem Kunden Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Maßnahmen mitgeteilt hat. Die Anmeldung solcher Bedenken durch Rainer Großmann beim Kunden hat unverzüglich nach bekannt werden in schriftlicher Form zu erfolgen. Erachtet Rainer Großmann für eine durchzuführenden Maßnahmen eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt nach Absprache mit Rainer Großmann die Kosten hierfür der Kunde.

8.2 Rainer Großmann haftet in keinem Fall wegen der in den Werbemaßnahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden. Rainer Großmann haftet auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen und Entwürfe.

8.3 Rainer Großmann haftet nur für Schäden, die er oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Die Haftung von Rainer

Großmann wird in der Höhe beschränkt auf den einmaligen Ertrag Rainer Großmann, der sich aus dem jeweiligen Auftrag ergibt. Die Haftung von Rainer Großmann für Mangel- und Folgeschäden aus dem Rechtsgrund der positiven Vertragsverletzung ist ausgeschlossen, wenn und in dem Maße, wie sich die Haftung von Rainer Großmann nicht aus einer Verletzung der für die Erfüllung des Vertragszweckes wesentlichen Pflichten ergibt.

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9. Verwertungsgesellschaften

9.1 Der Kunde verpflichtet sich, eventuell anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften wie beispielsweise an die GEMA abzuführen. Werden diese Gebühren von Rainer Großmann verauslagt, so verpflichtet sich der Kunde, diese Rainer Großmann gegen Nachweis zu erstatten. Dies kann auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgen.

9.2 In der Zusammenarbeit mit Rainer Großmann entfallen die Beiträge für die Künstlersozialkasse.

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10. Leistungen Dritter

10.1 Von Rainer Großmann eingeschaltete Freie Mitarbeiter oder Dritte sind Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen von Rainer Großmann. Der Kunde verpflichtet sich diese, im Rahmen der Auftragsdurchführung von Rainer Großmann eingesetzte Mitarbeiter, im Laufe der auf den Abschluss des Auftrages folgenden 12 Monate ohne Mitwirkung von Rainer Großmann weder unmittelbar noch mittelbar mit Projekten zu beauftragen.

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11. Arbeitsunterlagen und elektronische Daten

11.1 Alle Arbeitsunterlagen, elektronische Daten und Aufzeichnungen die im Rahmen der Auftragserarbeitung auf Seiten Rainer Großmann angefertigt werden,

verbleiben bei Rainer Großmann. Die Herausgabe dieser Unterlagen und Daten kann vom Kunden nicht gefordert werden. Rainer Großmann schuldet mit der Bezahlung des vereinbarten Honorars die vereinbarte Leistung, nicht jedoch die zu diesem Ergebnis führenden Zwischenschritte in Form von Skizzen, Entwürfen,

Präsentationsdaten etc.

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12. Vertragsdauer, Kündigungsfristen

12.1 Der Vertrag tritt mit seiner Unterzeichnung in Kraft. Er wird für die im Vertrag genannte Vertragslaufzeit abgeschlossen. Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit

geschlossen, kann dieser mit einer Frist von drei Monaten von beiden Seiten zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von dieser Regelung unberührt. Eine Kündigung bedarf der Schriftform.

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13. Streitigkeiten

13.1 Kommt es im Laufe oder nach Beendigung eines Auftrages zu einem Streitfall bezüglich des beauftragten Projektes, so ist vor der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens ein außergerichtliches Mediationsverfahren zu durchlaufen. Bei Streitigkeiten in Fragen der Qualitätsbeurteilung oder bei der Höhe der Honorierung werden externe Gutachten erstellt um möglichst eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Die Kosten hierfür werden von Kunden und Rainer Großmann geteilt.

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14. Schlussbestimmungen

14.1 Der Kunde ist nicht dazu berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

14.2 Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten

Gegenansprüchen zulässig.

14.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bayreuth.

14.4 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit zu einem späteren Zeitpunkt verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll im Wege der Vertragsanpassung eine andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am Nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Regelung bekannt gewesen wäre.

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Himmelkron, 2019-01

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